Wir verfügen über langjährige Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen Löschung von Bewertungen als auch im Bereich der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Löschungsansprüche.
Sie können grundsätzlich jede Bewertung überprüfen lassen. Zum Erfolg, also zur Löschung der Bewertung, führt das Verfahren dann, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Da die Rechtsprechung hierzu inzwischen sehr weit fortgeschritten ist, ist das bei etwa 90 % der veröffentlichten Bewertungen der Fall.
Dabei ist es gleich, ob es sich um eine Bewertung bei Google, Jameda, Kununu, 11880 oder einer anderen Plattform handelt. Die rechtlichen Grundlagen sind weitestgehend identisch.
Unter der Rubrik Grundlagen finden Sie hierzu vertiefte Informationen.
Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir geben Ihnen gern telefonisch einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten und eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
02381 / 9199261
Gern können Sie uns diesbezüglich auch per E-Mail unter loof@kahlert-padberg.de kontaktieren.